Klimaschutzstrategie
Die steiermärkische Landesregierung hat den Beschluss gefasst die Verwaltung des Landes Steiermark bis 2030 klimaneutral zu machen.
Zur Umsetzung der klimaneutralen Landesverwaltung des Landes Steiermark bis 2030, hat die LIG neun Aktionsfelder erarbeitet. Diese werden folgenden vier gebäudebezogene Themenfeldern (Fokus 1–4) zugeordnet:
- Reduktion bzw. Vermeidung von CO2-Ausstoß durch die Nutzung der Gebäude
- Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs durch die Nutzung der Gebäude
- Nachhaltige Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
- Nachhaltige Nutzung der Gebäude im Allgemeinen
Aktionsfelder und Ziele:
- Umstellung Wärmeenergieträger
- Energetische Gebäudesanierung (Raumwärme)
- Reduktion sommerlicher Überhitzung (Resilienz)
- Klimaneutrale Stromerzeugung im Bestand und im Neubau
- Reduktion des Ressourcenbedarfs (Strom, Wasser)
- Mobilitätsinfrastruktur (E-Ladestationen und Fahrradabstellanlagen)
- Mindestqualitätsstandards bei Neubau, Zubau und Sanierung
- Unterstützung von Forschungsprojekten im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- Kompensation der verbleibenden CO2-Emissionen
Welche Maßnahmen gibt es für die Umsetzung?
Umstellung aller fossilen Heizsysteme (Öl und Erdgas)
Umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestandes.
Die Zielwerte für den Heizwärmebedarf (HWBSK) liegen bei ca. 50 kWh/m²pro Jahr (Bei geschützten Gebäuden liegt das Ziel unter 100 kWh/m²pro Jahr).
Sanierungskonzepte für stark belastete Räume (Arbeits- bzw. Klassenräume etc. mit Raumtemperarturen über 30°C über mehrere Tage hinweg)
Errichtung von PV-Anlagen auf Gebäuden und an Fassaden, über Stellflächen und gegebenenfalls auch auf Freiflächen. Bis 2023 wurden bereits PV-Anlagen mit einer Leitung von über 2 MWP errichtet.
Durch eine Umstellung der Beleuchtung auf LED in den Allgemein- und Verkehrsflächen bzw. im Außenbereich, soll zugleich Strom eingespart und die Beleuchtungsqualität sowie der Komfort verbessert werden.
Bereitstellung von E-Ladestationen und modernen Fahrradabstellanlagen für die landeseigene sowie teilweise auch öffentliche Nutzung.
Einführung von Mindeststandards zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauprojekten.
Unterstützung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit, sowie Gebäudekomfort, Gebäudeautomation und Digitalisierung.
Kompensation der nicht vermeidbaren CO2-Emissionen, zum Beispiel resultierend aus der Fernwärme.
Die Erstellung einer Baseline der Treibhausgase (CO2-Äquivalente) auf Basis des Kalenderjahres 2019 ist derzeit in Ausarbeitung.
Bis wann sollten diese umgesetzt werden?
Die Umsetzung der Klimaschutzstrategie der LIG wird in die Kategorien kurz-, mittel- und langfristig eingeteilt.
- Kurzfristige Aktivitäten bis 2023
- Mittelfristige Aktivitäten bis 2025
- Langfristige Aktivitäten bis 2030
Bis wann einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, ist in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.
Elektrifizierungsrate: Ziel ist eine Elektrifizierungsrate von 30 % aller Stehplätze bis 2030. Mit Ende 2023 waren es 5 %. Auf fast allen Standorten mit eigenen Stellplätzen ist bereits eine Versorgung durch eine E-Ladestation gegeben.
PV Anlagen: Ziel ist bis Ende 2030 eine Erweiterung der PV-Stromerzeugung auf insgesamt 6 MWp. Mit Ende 2023 waren es knapp über 2 MWp an installierter Leistung.
Raus aus Öl und Gas: Ziel ist die Umstellung aller fossilen Heizsysteme bis Ende 2025. Bis auf 10 Standorte werden bereits alle mit Energie aus nachwachsenden Rohstoffen versorgt.
Umgesetzt bis 2023
E- Mobilität (Elektrifizierungsrate)
Umgesetzt bis 2025
Umgesetzt bis 2030